ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof, Linderhof 12 in 82488 Ettal die online gebucht und bestellt werden.


2. Vertragsschluss

2.1. Mit dem Anklicken des Feldes "kostenpflichtig bestellen" unterbreitet der Kunde der Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof das Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Kauf eines Online-Tickets. Das Angebot wird durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse angenommen. Die Bestätigungs- E-Mail gibt den Vertragsinhalt wieder und enthält als Anlage eine Rechnung als PDF-Datei

2.2. Bestellungen werden von der Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof nach Vertragsschluss gespeichert.


3. Bestellung und Nutzung von Online-Tickets

3.1. Der Kunde wählt zuerst Datum, Sprache, Uhrzeit und Anzahl der Tickets. Im Anschluss wählt der Kunde aus, ob er das Ticket regulär oder ermäßigt kauft. Durch Anklicken des Buttons "In den Warenkorb" gelangt der Kunde zu einer nächsten Bestellmöglichkeit oder kann den Button „Zur Kasse“ anklicken. Bei der Kasse sind vom Kunden Name, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben. Im nächsten Schritt ist dann eine Zahlungsart auszuwählen.

3.2. Bei den von der Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof angebotenen Online-Tickets handelt es sich um Zeittickets, das heißt der Einlass in Schloss Linderhof ist nur zu dem auf dem Ticket aufgedruckten Führungsbeginn möglich. Eine Umbuchung des Führungsbeginns oder des Besuchstages ist nicht möglich. Bei Verlust, Diebstahl oder Nichtinanspruchnahme des Online-Tickets kann kein Ersatz geleistet werden.

3.3. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch aller am Gültigkeitstag des Online-Tickets geöffneten Sehenswürdigkeiten der Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof.

3.4. Die Bestellung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung bestätigt und diesen zugestimmt hat. Die AGB können jederzeit über den Browser gelesen, ausgedruckt oder auf dem lokalen Rechner gespeichert werden.

3.5. Nach Abschluss des Bestellvorgangs und erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Rechnung im PDF-Format per E-Mail. Bei Eintritt ist das ausgedruckte Ticket oder der QR-Code auf dem Mobiltelefon vorzuzeigen sowie die entsprechenden Legitimationen für die Ermäßigung vorzulegen (siehe auch die Tarifbestimmungen der BSV). Ein Postversand findet nicht statt. Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass er bei Bestellung E-Mails erhalten kann (Postfachgröße, Spam-Ordner). Der auf der Rechnung befindliche QR-Code sollte auf dem ausgedruckten Ticket nicht geknickt oder gefaltet werden.

3.6. Der QR-Code wird beim Einlass elektronisch entwertet. Es ist daher ausgeschlossen, dass z.B. durch Vervielfältigung der Rechnung bzw. des darauf befindlichen QR-Codes weitere Personen mit demselben Code sich Einlass verschaffen können.


4. Preise

4.1. Die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise auf ihren Webseiten und gibt sie an den Kassen bekannt.

4.2. Alle im Ticketshop aufgeführten Preise sind gem. § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerfrei.


5. Zahlung

5.1. Die Zahlung erfolgt als Vorauszahlung durch den Kunden nach Vertragsschluss. Die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.

5.2. Nach dem Klicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" werden die Daten an die betreffenden Zahlungsanbieter weitergeleitet.

5.3. Visa und MasterCard haben zur besonderen Absicherung von Zahlungsvorgängen im Internet eine zusätzliche Sicherheitsabfrage eingeführt (MasterCard Secure Code beziehungsweise "Verified by Visa"). Wenn der Kunde als Kreditkarteninhaber über eine der Registrierungsmethoden am 3D Secure-Verfahren angemeldet ist, erhält er während des Bezahlvorgangs bei der Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof eine Eingabeseite der Bank, auf der er sein Passwort eingeben muss, mit dem die Zahlung durchgeführt wird.

5.4. Für den Fall, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, ist die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof berechtigt, nach Verzugseintritt pauschalisierte Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR als Verzugsschaden geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


6. Keine Rückgabe und kein Widerrufsrecht bei Bestellung von Zeittickets

Die Regelung zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen findet gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies bedeutet, dass dem Kunden bei der Bestellung von Zeittickets im Ticketshop kein Widerrufs- und kein Rückgaberecht gegenüber der Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof zustehen. Jede Bestellung von Online-Tickets ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.


7. Rücktritt durch die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof

Die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn am Gültigkeitstag eine Schließung der Schlossanlage zur Verkehrssicherung erforderlich ist. In einem solchen Fall erhält der Kunde 100% der geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Ist aufgrund objektiver Ursachen (konservatorische, organisatorische oder technische Gründe) der Besuch des Schlosses Linderhof zu dem genannten Termin nicht möglich, ist die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden 100% der geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Darüberhinausgehender Schaden wird nicht ersetzt. Der Rücktritt wird unverzüglich mitgeteilt. Rückzahlungsansprüche sind vom Kunden unter Vorlage einer Kopie des betreffenden Online-Tickets und eines Zahlungsnachweises per E-Mail an die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof geltend zu machen. Die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof ist nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn es sich um Leistungshindernisse handelt, die von der Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof schuldhaft verursacht wurden.


8. Haftung

Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bayerischen Schlösserverwaltung, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Bayerische Schlösserverwaltung nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzsprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bayerischen Schlösserverwaltung, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


9. Verbot der Reproduktion, der Vervielfältigung, des Weiterverkaufs und der Manipulation von Tickets

9.1. Die Reproduktion, Vervielfältigung und Manipulation sowie der Weiterverkauf von ausgedruckten Rechnungen ist nicht zulässig.

9.2. Für den Fall, dass von einem Ticket Kopien auftauchen, behält sich die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof das Recht vor, den Besitzern der Kopien bzw. dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten Tickets den Einlass ins Schloss zu verweigern. Weiterhin behält sich die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof das Recht vor, von dem Kunden, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Online-Tickets sowie den Ersatz jedweder Schäden (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof trägt keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch dieses Online-Tickets verursachte Unannehmlichkeiten und/oder Schäden.


10. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit. Die Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


11. Schlussbestimmungen

11.1. Bei Verbrauchern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme derjenigen Regelungen des internationalen Privatrechts, die zu der Anwendung anderen als deutschen Rechts führen würde. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Günstigkeitsprinzip). Bei Unternehmern gilt für diesen Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland i.S.v. Satz 1; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.2. Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Schloss- und Gartenverwaltung Linderhof für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, München vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss dieses Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.